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Renteninformation prüfen: Diese drei Zahlen musst du kennen

Einmal im Jahr schickt dir die Deutsche Rentenversicherung deine Renteninformation. Die meisten heften sie ungelesen ab – dabei entscheiden drei Zahlen darin über deinen Ruhestand.

Von der Wissenswunderland-Redaktion · Stand:

Rentenunterlagen, Lesebrille und Taschenrechner auf einem Tisch

Die Renteninformation bekommst du automatisch: einmal im Jahr, sobald du 27 Jahre alt bist und mindestens fünf Beitragsjahre gesammelt hast (§ 109 SGB VI). Ab 55 kommt zusätzlich alle drei Jahre die deutlich ausführlichere Rentenauskunft. Auf dieser einen Seite stehen die Zahlen, die über deinen Lebensstandard im Alter entscheiden – und ein Hinweis im Kleingedruckten, den fast alle überlesen. Wir gehen die drei wichtigsten Werte durch, zeigen dir mit aktuellen Zahlen (Stand Juli 2026), was von deiner Rente wirklich übrig bleibt, und erklären, wie du Fehler in deinem Versicherungskonto korrigieren lässt.

Zahl 1: Deine bisher erreichte Anwartschaft

Die erste Kernzahl zeigt, wie hoch deine monatliche Rente wäre, wenn du ab heute keinen einzigen Beitrag mehr zahlst. Das ist dein gesichertes Fundament – kein Versprechen, sondern der Wert, den du dir bereits erarbeitet hast.

Dahinter steckt ein einfaches Prinzip: Für jedes Jahr, in dem du genau den Durchschnitt aller Versicherten verdienst (2026 vorläufig 51.944 € brutto), bekommst du einen Entgeltpunkt. Verdienst du die Hälfte, gibt es 0,5 Punkte; das Doppelte bringt 2 Punkte. Zum Rentenbeginn werden alle Punkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert – seit dem 1. Juli 2026 sind das 42,52 € pro Punkt.

Gesammelte EntgeltpunkteBruttorente/Monat
20 Punkte850,40 €
30 Punkte1.275,60 €
40 Punkte1.700,80 €
45 Punkte („Standardrente")1.913,40 €

Prüfe, ob der ausgewiesene Betrag zu deinem Erwerbsleben passt. Auffällig niedrige Werte deuten fast immer auf Lücken im Versicherungskonto hin – dazu unten mehr.

Zahl 2: Die Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze

Darunter steht die Prognose: deine voraussichtliche Rente, wenn du bis zur Regelaltersgrenze so weiterzahlst wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Wichtig: Das ist eine Modellrechnung. Teilzeitphasen, Selbstständigkeit, Arbeitslosigkeit oder ein früherer Rentenbeginn verändern das Ergebnis deutlich.

Die Renteninformation rechnet zusätzlich zwei Varianten mit jährlichen Rentenanpassungen von 1 % und 2 % hoch. Zur Einordnung: Zum 1. Juli 2026 sind die Renten um 4,24 % gestiegen – solche Anpassungen sind aber nicht garantiert und schwanken von Jahr zu Jahr.

Wann „Regelaltersgrenze" für dich konkret ist, hängt vom Jahrgang ab:

GeburtsjahrgangRegelaltersgrenze
196166 Jahre + 6 Monate
196266 Jahre + 8 Monate
196366 Jahre + 10 Monate
ab 196467 Jahre

Gehst du früher, kostet jeder vorgezogene Monat dauerhaft 0,3 % Abschlag (§ 77 SGB VI). Arbeitest du über die Regelaltersgrenze hinaus und schiebst die Rente auf, gibt es pro Monat 0,5 % Zuschlag – ein Jahr späterer Start erhöht die Rente also um 6 %, plus die zusätzlich gezahlten Beiträge.

Zahl 3: Was wirklich ankommt – die Abzüge

Der größte Denkfehler beim Blick auf die Renteninformation: Die ausgewiesenen Beträge sind Bruttowerte. Davon gehen noch Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern ab.

Beispielrechnung

Bruttorente 1.700 € im Monat: Davon gehen rund 148,75 € Krankenversicherung (8,75 %) und 61,20 € Pflegeversicherung (3,6 %) ab. Vor Steuern bleiben etwa 1.490 €. Ob und wie viel Einkommensteuer anfällt, hängt von deinen gesamten Einkünften ab.

Vergleiche diesen realistischen Netto-Wert mit deinem heutigen Nettoeinkommen – die Differenz ist deine tatsächliche Rentenlücke. Und bedenke die Kaufkraft: Bei 2 % Inflation sind 1.500 € in 20 Jahren real nur noch gut 1.000 € heutiger Kaufkraft wert.

Der wichtigste Schritt: die Kontenklärung

Fehlende Zeiten kosten bares Geld – zum Beispiel Ausbildung, Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen. Mit einem Antrag auf Kontenklärung (§ 149 SGB VI) lässt du dein Versicherungskonto verbindlich vervollständigen. Das ist kostenlos und geht direkt bei der Deutschen Rentenversicherung – online, telefonisch oder in einer Beratungsstelle.

So gehst du vor:

  1. Renteninformationen mehrerer Jahre nebeneinanderlegen und die Entwicklung der Anwartschaft prüfen – bleibt sie trotz Vollzeitarbeit fast gleich, stimmt etwas nicht.
  2. Den Versicherungsverlauf anfordern (Teil der Rentenauskunft ab 55) und Monat für Monat mit deinem Lebenslauf abgleichen.
  3. Lückenhafte Zeiten mit Nachweisen melden: Ausbildungsverträge, Zeugnisse, Geburtsurkunden der Kinder, Bescheinigungen über Pflegezeiten.
  4. Bei Unklarheiten einen kostenlosen Beratungstermin der DRV nutzen (Servicetelefon 0800 1000 4800).

Besonders lohnend: Kindererziehungszeiten bringen bis zu drei Entgeltpunkte pro Kind – beim aktuellen Rentenwert sind das bis zu 127,56 € Monatsrente. Auch nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen ab Pflegegrad 2 zählt, wenn die Pflegekasse sie gemeldet hat. Und: Ein vollständiges Versicherungskonto ist die Basis für den Grundrentenzuschlag, den die DRV automatisch prüft.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Renteninformation und Rentenbescheid?

Die Renteninformation ist eine unverbindliche jährliche Prognose während des Erwerbslebens. Der Rentenbescheid kommt erst nach deinem Rentenantrag und setzt die Rente verbindlich fest – gegen ihn kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Wie genau ist die Hochrechnung?

Sie unterstellt, dass du bis zur Regelaltersgrenze durchgehend so verdienst wie im Schnitt der letzten fünf Jahre. Je weiter du vom Ruhestand entfernt bist und je unsteter dein Erwerbsleben, desto größer die Abweichung. Ab 55 liefert die ausführliche Rentenauskunft präzisere Werte.

Verfallen Lücken im Versicherungskonto irgendwann?

Nein, aber die Beweisführung wird schwieriger: Arbeitgeber existieren nicht mehr, Unterlagen gehen verloren. Deshalb gilt: Kontenklärung so früh wie möglich anstoßen, idealerweise ab Mitte 40 – spätestens mit der Rentenauskunft ab 55.

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Viele ja: Sobald deine steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen, besteht Abgabepflicht. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt von der Rentenhöhe, dem Rentenbeginn und weiteren Einkünften ab. Im Zweifel hilft ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.

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Stand & Rechtshinweis

Dieser Beitrag basiert auf dem Rechts- und Datenstand vom 20. Juli 2026. Gesetze, Beträge und Fristen können sich ändern – maßgeblich sind die unten verlinkten Quellen. Keine Rechts- oder Rentenberatung – verbindlich ist allein die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.

Quellen