Grundrente: Wer den Zuschlag automatisch bekommt – und wer nicht

Rund 1,4 Millionen Renten wurden zuletzt durch den Grundrentenzuschlag aufgestockt – im Schnitt um etwa 97 € pro Monat (Stand Ende 2024). Das Besondere: Niemand muss dafür ein Formular ausfüllen, die Deutsche Rentenversicherung prüft jeden Anspruch von sich aus. Trotzdem lohnt es sich zu verstehen, wie die Prüfung funktioniert. Denn ob du den Zuschlag bekommst, hängt an drei Bedingungen – und an einem Versicherungskonto ohne Lücken.
Bedingung 1: Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten
Wer mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten hat, kommt in die Prüfung. Die volle Höhe gibt es ab 35 Jahren; zwischen 33 und 35 Jahren wächst der Zuschlag stufenweise an. Entscheidend ist, welche Zeiten überhaupt mitzählen:
| Zählt als Grundrentenzeit | Zählt nicht |
|---|---|
| Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und Selbstständigkeit | Zeiten der Arbeitslosigkeit |
| Kindererziehungszeiten | Schul- und Studienzeiten |
| Zeiten nicht erwerbsmäßiger Pflege von Angehörigen | Freiwillige Beiträge |
| Zeiten von Krankengeld- und Reha-Leistungen | Minijob-Zeiten ohne eigene Beitragszahlung |
Gerade der Ausschluss von Arbeitslosigkeit und freiwilligen Beiträgen sorgt dafür, dass viele Erwerbsbiografien knapp unter der 33-Jahres-Hürde landen – obwohl das Versicherungskonto insgesamt deutlich länger gefüllt ist.
Bedingung 2: Unterdurchschnittlicher Verdienst – aber nicht zu niedrig
Der Zuschlag belohnt lange Arbeit bei niedrigem Lohn. Dafür schaut die Rentenversicherung auf deine Entgeltpunkte (§ 76g SGB VI). Ein Monat zählt nur dann als „Grundrentenbewertungszeit", wenn du mindestens 30 % des Durchschnittsverdienstes erreicht hast (0,025 Entgeltpunkte pro Monat). Gleichzeitig darf dein Durchschnitt über das Erwerbsleben unter 80 % liegen (0,0667 Entgeltpunkte pro Monat).
Liegt dein Wert dazwischen, wird er rechnerisch verdoppelt – höchstens aber auf die 80 %-Marke angehoben. Von diesem Aufschlag werden 87,5 % tatsächlich gutgeschrieben, und zwar für maximal 35 Jahre. Das klingt kompliziert, führt aber zu handfesten Beträgen:
Du hast 35 Jahre lang durchgehend 60 % des Durchschnittslohns verdient (0,05 Entgeltpunkte pro Monat). Die Verdopplung wird bei 80 % gekappt, dein Aufschlag beträgt also 0,0167 Punkte pro Monat. Über 420 Monate und nach Abzug von 12,5 % ergibt das rund 6,1 zusätzliche Entgeltpunkte – beim Rentenwert von 42,52 € (Stand 1.7.2026) etwa 260 € mehr Bruttorente im Monat. Der theoretische Höchstzuschlag liegt bei gut 12 Entgeltpunkten, also über 500 €.
Bedingung 3: Die Einkommensprüfung
Kein Antrag nötig – aber eine automatische Einkommensprüfung. Die Rentenversicherung gleicht dafür Daten mit den Finanzbehörden ab. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen plus der steuerfreie Teil der Rente und Kapitalerträge. Für 2026 gelten diese Grenzen:
| Monatseinkommen | Alleinstehende | Paare |
|---|---|---|
| Kein Abzug bis | 1.492 € | 2.327 € |
| Darüber: Anrechnung zu 60 % | bis 1.909 € | bis 2.744 € |
| Volle Anrechnung ab | 1.909 € | 2.744 € |
Wichtig zu wissen: Die Prüfung nutzt die Steuerdaten von vorvergangenen Jahren. Sinkt dein Einkommen – etwa weil der Partner in Rente geht –, kann der Zuschlag in einem späteren Jahr aufleben. Auch deshalb lohnt der regelmäßige Blick auf den Rentenbescheid.
Wann sich der zweite Blick lohnt
- Lücken im Versicherungskonto: Fehlen gemeldete Zeiten, wird die 33-Jahres-Hürde scheinbar verfehlt. Eine Kontenklärung (§ 149 SGB VI) schafft Klarheit – kostenlos bei der DRV.
- Kindererziehung und Pflege: Diese Zeiten zählen doppelt wertvoll – als Grundrentenzeit und als eigene Entgeltpunkte. Prüfe, ob sie vollständig erfasst sind.
- Knapp unter 33 Jahren: Manchmal fehlen nur Monate, die sich belegen lassen – etwa Ausbildungszeiten mit Pflichtbeiträgen oder Krankengeld-Phasen.
- Zuschlag im Bescheid finden: Der Zuschlag erscheint nicht als eigene Zahlung, sondern steckt im Rentenbetrag. Im Rentenbescheid ist er als „Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung" ausgewiesen.
Häufige Fragen
Bekommen auch Bestandsrentner den Zuschlag?
Ja. Die Rentenversicherung hat alle Bestandsrenten geprüft. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat den Zuschlag automatisch samt Nachzahlung erhalten – ein Antrag war und ist nicht nötig.
Zählt mein Minijob für die Grundrente?
Nur, wenn du eigene Pflichtbeiträge gezahlt hast, also nicht von der Versicherungspflicht befreit warst. Reine Minijob-Zeiten ohne Eigenbeitrag erreichen zudem meist nicht die 30-%-Schwelle und zählen dann nicht als Bewertungszeit.
Warum bekomme ich trotz 35 Beitragsjahren nichts?
Häufigste Gründe: Dein Lebensdurchschnitt liegt über 80 % des Durchschnittsverdienstes, dein Einkommen übersteigt die Freibeträge, oder es zählen weniger Jahre als Grundrentenzeit, als du denkst – etwa weil Arbeitslosigkeit nicht mitzählt.
Muss ich den Zuschlag versteuern?
Der Zuschlag ist Teil deiner gesetzlichen Rente und wird wie diese besteuert. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt von deinem Gesamteinkommen und deinem Rentenbeginn ab.
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Zum Ratgeber →Dieser Beitrag basiert auf dem Rechts- und Datenstand vom 20. Juli 2026. Gesetze, Beträge und Fristen können sich ändern – maßgeblich sind die unten verlinkten Quellen. Keine Rechts- oder Rentenberatung – verbindlich ist allein die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.