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Freistellungsauftrag: So verteilst du 1.000 Euro richtig

Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank häufig schon bei der Auszahlung Steuern ein. Wer mehrere Banken nutzt, sollte den Höchstbetrag bewusst aufteilen.

Von der Wissenswunderland-Redaktion · Stand:

Unterlagen, Taschenrechner und Münzen zur Finanzplanung

Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge können steuerpflichtig sein. Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank an, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag ohne Steuerabzug auszuzahlen. Grundlage ist der Sparer-Pauschbetrag.

Diese Höchstbeträge gelten

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Person und Jahr. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, erhalten gemeinsam 2.000 Euro.

Der Pauschbetrag ersetzt den Abzug tatsächlicher Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen. Er darf außerdem nicht höher sein als die berücksichtigten Kapitalerträge.

Mehrere Banken: Die Summe zählt

Du kannst den Betrag auf mehrere Banken, Bausparkassen oder Depotanbieter verteilen. Alle Freistellungsaufträge zusammen dürfen den persönlichen Höchstbetrag aber nicht überschreiten.

Beispiel für eine Person

600 Euro Freistellungsauftrag bei Bank A, 250 Euro bei Bank B und 150 Euro beim Depotanbieter ergeben zusammen genau 1.000 Euro.

Plane die Verteilung nach den erwarteten Zinsen und Ausschüttungen. Liegt bei einer Bank zu viel ungenutzter Betrag, während eine andere bereits Steuern einbehält, kannst du die Aufträge für die Zukunft anpassen.

Was passiert ohne Freistellungsauftrag?

Liegt kein wirksamer Auftrag vor, behält das Institut auf steuerpflichtige Kapitalerträge in der Regel Kapitalertragsteuer ein. Einen noch nicht genutzten Sparer-Pauschbetrag kannst du grundsätzlich über die Einkommensteuererklärung berücksichtigen lassen. Einfacher ist es meist, die Aufträge rechtzeitig passend zu verteilen.

Die Steuer-Identifikationsnummer gehört dazu

Ein Freistellungsauftrag ist nur wirksam, wenn dem Institut die steuerliche Identifikationsnummer vorliegt. Bei einem gemeinsamen Auftrag werden die Daten beider Personen benötigt.

Deine kurze Jahreskontrolle

  1. Liste alle Banken, Depots und Bausparkassen auf.
  2. Notiere die Höhe jedes Freistellungsauftrags.
  3. Addiere alle Beträge und prüfe den Höchstbetrag.
  4. Vergleiche die Aufteilung mit den erwarteten Kapitalerträgen.
  5. Kontrolliere zum Jahresende die Steuerbescheinigungen.
Ein Freistellungsauftrag macht Kapitalerträge nicht generell steuerfrei. Er sorgt dafür, dass der Sparer-Pauschbetrag bereits beim Steuerabzug durch das Institut berücksichtigt wird.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?

Er beträgt 1.000 Euro pro Person. Zusammen veranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner erhalten gemeinsam 2.000 Euro.

Kann ich Freistellungsaufträge bei mehreren Banken erteilen?

Ja. Die Summe aller Aufträge darf deinen persönlichen Höchstbetrag aber nicht überschreiten.

Brauche ich die Steuer-Identifikationsnummer?

Ja. Ohne die steuerliche Identifikationsnummer ist der Freistellungsauftrag nicht wirksam.

Kann ich einbehaltene Steuer zurückholen?

Ein noch nicht genutzter Sparer-Pauschbetrag kann grundsätzlich über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

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Stand & Hinweis

Dieser Beitrag basiert auf dem Stand vom 26. Juli 2026. Keine Anlage- oder Steuerberatung. Für deinen Einzelfall sind Finanzamt oder Steuerberatung zuständig.

Quellen