Einlagensicherung: Sind 100.000 Euro wirklich pro Konto geschützt?

Wer größere Rücklagen auf Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonten hält, verlässt sich meist auf einen bekannten Satz: Guthaben seien bis 100.000 Euro geschützt. Das stimmt im Grundsatz - wird aber häufig falsch verstanden. Die gesetzliche Einlagensicherung gilt regelmäßig je Kundin oder Kunde und je Institut, nicht für jedes einzelne Konto.
Was die 100.000-Euro-Grenze bedeutet
Nach dem gesetzlichen Sicherungssystem werden erstattungsfähige Einlagen regelmäßig bis 100.000 Euro pro Person und Institut geschützt. Hast du bei derselben Bank ein Girokonto mit 20.000 Euro, ein Tagesgeldkonto mit 60.000 Euro und ein Festgeldkonto mit 40.000 Euro, werden die Guthaben zusammengerechnet. In diesem Beispiel liegen 120.000 Euro beim selben Institut; der regelmäßige gesetzliche Schutz beträgt 100.000 Euro.
20.000 € Girokonto + 60.000 € Tagesgeld + 40.000 € Festgeld = 120.000 € beim selben Institut. Nicht die Zahl der Konten zählt, sondern die Summe der geschützten Einlagen dieser Person bei dieser Bank.
Warum der Markenname täuschen kann
Eine Bank kann mehrere Marken oder Vertriebsnamen nutzen. Zwei unterschiedlich aussehende Angebote können deshalb rechtlich zum selben Institut gehören. Umgekehrt können ähnlich klingende Banken getrennte Institute sein. Entscheidend ist die juristische Bank hinter dem Angebot und welchem gesetzlichen Sicherungssystem sie angehört.
Prüfe vor einer größeren Einzahlung das Informationsblatt zur Einlagensicherung. Banken müssen darüber informieren, welches Sicherungssystem zuständig ist. Auch der Kontenvergleich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zeigt bei vielen Angeboten, ob eine gesetzliche und gegebenenfalls eine freiwillige Sicherung besteht.
Was als Einlage gilt - und was nicht
Typische Einlagen sind Guthaben auf Giro-, Tagesgeld-, Spar- und Festgeldkonten. Wertpapiere im Depot funktionieren anders: Aktien, Fonds und Anleihen werden grundsätzlich für den Kunden verwahrt und gehören nicht einfach zum Vermögen der Bank. Für Kursverluste gibt es selbstverständlich keinen Einlagenschutz.
Eine freiwillige Einlagensicherung kann über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Sie ist aber eine zusätzliche Leistung und nicht mit einem gesetzlichen Anspruch gleichzusetzen. Prüfe daher nicht nur Werbeaussagen, sondern die Bedingungen des jeweiligen Sicherungssystems.
So ordnest du größere Rücklagen
- Liste alle Giro-, Tagesgeld-, Spar- und Festgeldkonten mit aktuellem Guthaben auf.
- Schreibe hinter jedes Konto den vollständigen juristischen Namen der Bank.
- Addiere die Guthaben je Person und Institut.
- Prüfe das gesetzliche Sicherungssystem und mögliche Zusatzsysteme.
- Verteile Beträge oberhalb deiner gewünschten Sicherheitsgrenze gegebenenfalls auf getrennte Institute.
Häufige Fragen
Gelten 100.000 Euro für jedes Konto?
Nein. Die Grenze gilt regelmäßig pro Person und Institut. Mehrere Konten bei derselben Bank werden zusammengerechnet.
Sind Tagesgeld und Festgeld geschützt?
Solche Guthaben gehören grundsätzlich zu den typischen Einlagen. Entscheidend sind das konkrete Produkt, das Institut und das zuständige Sicherungssystem.
Sind Aktien und Fonds durch die Einlagensicherung geschützt?
Nein. Wertpapiere im Depot sind keine Einlagen. Sie werden grundsätzlich als Kundenbestand verwahrt; vor Kursverlusten schützt das nicht.
Reicht eine freiwillige Einlagensicherung aus?
Sie kann zusätzlichen Schutz bieten, ist aber von den Bedingungen des jeweiligen Systems abhängig. Der gesetzliche Schutz sollte getrennt davon geprüft werden.
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Newsletter vormerken →Dieser Beitrag dient der Orientierung und basiert auf dem Stand vom 21. Juli 2026. Keine Anlage- oder Steuerberatung. Prüfe die Bedingungen deiner Bank und des zuständigen Sicherungssystems.