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Digitaler Nachlass: Diese fünf Dinge sollten Angehörige finden

Viele Verträge, Fotos und wichtige Schreiben existieren nur noch digital. Ohne Übersicht wissen Angehörige oft nicht einmal, welche Konten vorhanden sind.

Von der Wissenswunderland-Redaktion · Stand:

Vorsorgeunterlagen, Füller und Schlüssel auf einem Tisch

Zum Nachlass gehören längst nicht mehr nur Ordner, Schlüssel und Sparbücher. E-Mail-Konten, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher, Online-Abos und digitale Kundenkonten laufen weiter, wenn du dich nicht mehr selbst darum kümmern kannst. Der Bundesgerichtshof hat 2018 klargestellt: Der Vertrag über ein Konto in einem sozialen Netzwerk geht grundsätzlich auf die Erben über. Praktisch hilft dieses Recht aber wenig, wenn niemand weiß, welche Konten existieren.

1. Eine Kontenliste erstellen

Notiere alle wichtigen digitalen Zugänge nach Bereichen: E-Mail, Bank und Bezahldienste, Versicherungen, Energie und Telefon, soziale Netzwerke, Messenger, Cloud-Speicher, Online-Shops, Streaming, Domains und Abonnements. Schreibe zusätzlich auf, was mit jedem Konto geschehen soll: weiterführen, Daten sichern, in einen Gedenkzustand versetzen oder löschen.

Die Verbraucherzentrale stellt dafür kostenlose Übersichten bereit. Entscheidend ist nicht die perfekte Form, sondern dass die Liste vollständig, aktuell und auffindbar ist.

2. Das wichtigste E-Mail-Konto kennzeichnen

Über das Haupt-E-Mail-Konto lassen sich Passwörter zurücksetzen und zahlreiche Verträge erkennen. Angehörige sollten daher wissen, welches Konto zentral ist. Das bedeutet nicht, das Passwort offen in einen Ordner zu schreiben. Es reicht, den sicheren Aufbewahrungsort der Zugangsdaten eindeutig zu benennen.

3. Eine Vertrauensperson bestimmen

Lege fest, wer deine digitalen Angelegenheiten verwalten soll, wenn du es vorübergehend oder dauerhaft nicht kannst. Die Person muss technisch nicht alles selbst lösen können. Sie braucht aber klare Befugnisse, deine Wünsche und eine Übersicht über die vorhandenen Konten.

Die Vollmacht sollte schriftlich erteilt werden. Soll sie auch nach dem Tod gelten, muss das ausdrücklich geregelt sein. Die Verbraucherzentrale bietet dafür eine Muster-Vollmacht an. Bewahre das unterschriebene Original so auf, dass die Vertrauensperson es im Ernstfall vorlegen kann.

4. Zugangsdaten sicher hinterlegen

Eine frei zugängliche Passwortliste ist keine gute Lösung. Möglich sind ein seriöser Passwortmanager mit Notfallzugang, eine verschlossene Papierliste oder ein verschlüsselter Datenträger. Die Vertrauensperson sollte nur wissen, wo der Zugang liegt und was sie dafür benötigt.

Praktische Zwei-Orte-Regel

Bewahre die Kontenübersicht bei deinen Vorsorgeunterlagen auf. Das zentrale Passwort oder den Schlüssel dazu lagerst du getrennt. So ist die Liste auffindbar, aber für zufällige Besucher nicht sofort nutzbar.

5. Geräte, Fotos und laufende Kosten mitdenken

Smartphone und Computer sind oft durch Gerätecodes geschützt. Cloud-Fotos, Familienvideos oder digitale Dokumente können für Angehörige einen hohen persönlichen Wert haben. Gleichzeitig laufen Abos und Online-Verträge weiter, bis sie beendet werden. Notiere deshalb auch Geräte, Speicherorte, Kündigungswünsche und digitale Werte.

Prüfe die Liste einmal im Jahr. Lösche nicht mehr benötigte Konten und ergänze neue. Eine veraltete Liste ist zwar besser als keine, kann Angehörige aber in die falsche Richtung schicken.

Der digitale Nachlass ersetzt kein Testament und keine umfassende Vorsorgevollmacht. Er ergänzt beides um Konten, Daten, Geräte und konkrete Anweisungen.

Häufige Fragen

Wer erbt meine Konten in sozialen Netzwerken?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht der Nutzungsvertrag grundsätzlich auf die Erben über. Plattformen können zusätzlich eigene Verfahren für Gedenkzustand oder Löschung anbieten.

Muss ich alle Passwörter auf Papier schreiben?

Nein. Möglich sind auch Passwortmanager oder verschlüsselte Speicher. Wichtig ist, dass die Vertrauensperson den Aufbewahrungsort und den vorgesehenen Zugangsweg kennt.

Brauche ich eine besondere Vollmacht?

Eine schriftliche Vollmacht für digitale Konten ist sinnvoll. Soll sie nach dem Tod weitergelten, muss dies ausdrücklich festgelegt sein.

Wie oft sollte ich die Liste aktualisieren?

Mindestens einmal im Jahr und zusätzlich nach wichtigen Änderungen, etwa einem neuen E-Mail-Konto, Smartphone oder Online-Vertrag.

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Stand & Hinweis

Dieser Beitrag basiert auf dem Rechts- und Informationsstand vom 21. Juli 2026. Keine Rechtsberatung - lass Vollmachten und erbrechtliche Fragen im Zweifel von einem Notar oder Fachanwalt prüfen.

Quellen