Witwenrente und Einkommen: Ab wann 2026 gekürzt wird

Wer eine Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente bekommt und eigenes Einkommen hat, muss nicht automatisch mit einer Kürzung rechnen. Zuerst gilt ein monatlicher Freibetrag. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er bundesweit 1.122,53 Euro.
So funktioniert die 40-Prozent-Regel
Nur der Teil des anrechenbaren Nettoeinkommens, der über dem Freibetrag liegt, wird berücksichtigt. Davon rechnet die Deutsche Rentenversicherung 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente an.
Anrechenbares Nettoeinkommen: 1.700 Euro. Abzüglich 1.122,53 Euro Freibetrag bleiben 577,47 Euro. Davon werden 40 Prozent angerechnet. Die Hinterbliebenenrente wird in diesem Beispiel um 230,99 Euro im Monat gekürzt.
Die Rechnung klingt einfach. Welche Einnahmen als anrechenbares Einkommen gelten und wie daraus ein Nettoeinkommen berechnet wird, hängt aber von der Einkommensart und vom Einzelfall ab. Die verbindliche Berechnung macht deshalb die Deutsche Rentenversicherung.
Mehr Freibetrag mit Kind
Für jedes Kind, das grundsätzlich Anspruch auf eine Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag seit 1. Juli 2026 um 238,11 Euro. Der Zuschlag gilt nicht für jedes Kind im Haushalt, sondern nur bei erfüllten Voraussetzungen für eine Waisenrente.
Welche Einnahmen können zählen?
Die Deutsche Rentenversicherung nennt unter anderem Arbeitsentgelt, gesetzliche Renten, Betriebsrenten sowie bestimmte Einkünfte aus Vermögen, Vermietung oder privaten Versicherungen. Für ältere Fälle können Ausnahmen gelten. Maßgeblich ist unter anderem, wann die versicherte Person gestorben ist und wann die Ehe geschlossen wurde.
Welcher Zeitraum wird betrachtet?
Bei laufendem Einkommen legt die Rentenversicherung regelmäßig das Einkommen aus dem vorherigen Kalenderjahr zugrunde. Ändert sich dein Einkommen, kann sich die Anrechnung deshalb zeitversetzt ändern. Melde größere Änderungen trotzdem zeitnah und bewahre Bescheide sowie Einkommensnachweise auf.
Diese vier Angaben solltest du prüfen
- Ist der Freibetrag von 1.122,53 Euro ab Juli 2026 berücksichtigt?
- Wurde ein möglicher Erhöhungsbetrag für ein waisenrentenberechtigtes Kind einbezogen?
- Ist die verwendete Einkommensart richtig eingeordnet?
- Wurde nur der Betrag oberhalb des Freibetrags zu 40 Prozent angerechnet?
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente seit Juli 2026?
Seit 1. Juli 2026 beträgt er bundesweit 1.122,53 Euro im Monat.
Wird mein gesamtes Einkommen zu 40 Prozent angerechnet?
Nein. Angerechnet werden 40 Prozent des anrechenbaren Nettoeinkommens, das über dem persönlichen Freibetrag liegt.
Erhöht sich der Freibetrag mit Kindern?
Ja. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht er sich seit 1. Juli 2026 um 238,11 Euro.
Gilt die Anrechnung auch im Sterbevierteljahr?
Nein. Während des Sterbevierteljahres wird eigenes Einkommen nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.
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Zum Renten-Rechner →Dieser Beitrag basiert auf dem Stand vom 26. Juli 2026. Keine Rechts- oder Rentenberatung. Verbindlich ist die Berechnung der Deutschen Rentenversicherung.