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Zug verspätet: Wann dir 25 oder 50 Prozent zustehen

Für die Entschädigung zählt die Verspätung am Zielbahnhof. Ab 60 Minuten sind es 25 Prozent, ab 120 Minuten 50 Prozent des maßgeblichen Fahrpreises.

Von der Wissenswunderland-Redaktion · Stand:

Reiseunterlagen, Koffer und Uhr für die Reiseplanung

Ein verspäteter Zug ist mehr als ärgerlich. Ab bestimmten Grenzen entstehen konkrete Ansprüche. Entscheidend ist grundsätzlich nicht, wann der Zug unterwegs warten musste, sondern wie viel später du den auf der Fahrkarte genannten Zielbahnhof erreichst.

25 Prozent ab 60 Minuten

Kommst du 60 bis 119 Minuten verspätet am Ziel an, beträgt die Entschädigung regelmäßig 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Bei Hin- und Rückfahrkarten wird der Preis der betroffenen Strecke zugrunde gelegt; ist er nicht getrennt ausgewiesen, wird regelmäßig die Hälfte des Gesamtpreises angesetzt.

Verspätung am ZielRegelmäßige Entschädigung
Unter 60 Minutenkeine prozentuale Entschädigung
60 bis 119 Minuten25 % des maßgeblichen Fahrpreises
Ab 120 Minuten50 % des maßgeblichen Fahrpreises

Wenn schon vor der Abfahrt mehr als 60 Minuten erwartet werden

Ist absehbar, dass du dein Ziel mindestens 60 Minuten zu spät erreichen wirst, hast du mehrere Möglichkeiten. Du kannst die Reise nicht antreten und dir den Fahrpreis erstatten lassen. Du kannst die Fahrt abbrechen und den nicht genutzten Teil erstatten lassen. Ist die Reise für deinen ursprünglichen Zweck sinnlos geworden, kommt auch die Rückfahrt zum Ausgangsbahnhof mit Erstattung in Betracht.

Welche Alternative sinnvoll ist, hängt vom Ticket, der Verbindung und deinem Reisezweck ab. Lass dir bei Unsicherheit am Bahnhof helfen und dokumentiere die angekündigte Verspätung.

So sicherst du die wichtigsten Angaben

  1. Bewahre Fahrkarte und Buchungsnummer auf.
  2. Notiere die tatsächliche Ankunftszeit am Ziel.
  3. Mache einen Bildschirmabzug der Verbindung im DB Navigator, besonders bei Anschlussverlust.
  4. Bewahre zusätzliche Belege auf, wenn dir nach Rücksprache notwendige Kosten entstanden sind.
  5. Stelle den Antrag digital oder mit dem Fahrgastrechte-Formular.
Beispiel

Deine einfache Fahrt kostet 80 €. Du erreichst den Zielbahnhof 95 Minuten später. Die regelmäßige Entschädigung beträgt 25 Prozent, also 20 €. Bei 125 Minuten wären es 50 Prozent und damit 40 €.

Anschluss verpasst: Das Ziel entscheidet

Bei einer durchgehenden Fahrkarte zählt die Ankunft am gebuchten Zielbahnhof. Ein Anschlussverlust kann daher auch dann zu einem Anspruch führen, wenn der erste Zug nur leicht verspätet war, du am Endziel aber mindestens 60 Minuten später ankommst. Bei getrennt gekauften Fahrkarten kann die Lage anders sein.

Zeitkarten und kleine Beträge

Für Zeitkarten gelten pauschale Regeln, die sich von Einzelfahrkarten unterscheiden. Außerdem werden Entschädigungsbeträge unter vier Euro grundsätzlich nicht ausgezahlt; mehrere Ansprüche können je nach Ticketart gesammelt eingereicht werden. Prüfe bei Deutschlandticket, BahnCard 100 oder anderen Zeitkarten deshalb die speziellen Bedingungen.

Fahrgastrechte hängen vom konkreten Ticket und Reiseverlauf ab. Bewahre deshalb alle Unterlagen auf und beschreibe im Antrag die Verbindung vom Start bis zum tatsächlichen Ziel.

Häufige Fragen

Zählt die Verspätung bei Abfahrt oder am Ziel?

Für die prozentuale Entschädigung ist grundsätzlich die verspätete Ankunft am auf der Fahrkarte genannten Zielbahnhof maßgeblich.

Was bekomme ich bei 90 Minuten Verspätung?

Regelmäßig 25 Prozent des maßgeblichen Fahrpreises für die einfache Fahrt. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.

Kann ich bei erwarteten 60 Minuten Verspätung zu Hause bleiben?

Unter den Voraussetzungen der Fahrgastrechte kannst du von der Reise zurücktreten und Erstattung verlangen. Prüfe die konkrete Verbindung und Ticketart.

Wie stelle ich den Antrag?

Bei der Deutschen Bahn ist das digital für viele Tickets oder über das Fahrgastrechte-Formular möglich. Halte Ticket, Buchungsdaten und den Reiseverlauf bereit.

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Stand & Hinweis

Dieser Beitrag basiert auf dem Rechts- und Informationsstand vom 21. Juli 2026. Keine Rechtsberatung - maßgeblich sind dein Ticket, der Reiseverlauf und die aktuellen Beförderungsbedingungen.

Quellen