Flug verspätet: Ab wann dir bis zu 600 Euro Entschädigung zustehen

Wichtig vorweg, weil derzeit viel über eine EU-Reform berichtet wird: Für Flüge im Jahr 2026 gilt weiterhin die bewährte Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – also bis zu 600 € Entschädigung ab drei Stunden Verspätung. Die beschlossene Reform ist noch nicht in Kraft (Stand: 20. Juli 2026). Was sich künftig ändert, liest du am Ende des Artikels.
Die Beträge nach Flugstrecke
| Flugstrecke | Entschädigung |
|---|---|
| bis 1.500 km (z. B. Frankfurt–Mallorca) | 250 € |
| innergemeinschaftlich über 1.500 km sowie sonstige Flüge 1.500–3.500 km (z. B. Berlin–Teneriffa) | 400 € |
| über 3.500 km (z. B. München–New York) | 600 € |
Voraussetzung bei Verspätung: Du erreichst dein Endziel mindestens drei Stunden später als geplant – gemessen am Öffnen der Flugzeugtür, nicht am Aufsetzen. Die Verordnung gilt für alle Abflüge aus der EU sowie für Flüge in die EU mit EU-Airlines. Sie gilt ausdrücklich auch, wenn der Flug Teil einer Pauschalreise war, und pro Person: Eine vierköpfige Familie auf der Mittelstrecke bekommt also 1.600 €.
Dieselben Beträge stehen dir bei einer Annullierung zu, wenn die Airline dich später als 14 Tage vorher informiert hat und der Ersatzflug deutlich abweicht. Auch bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung greift die Staffel.
Wann die Airline nicht zahlen muss
Bei „außergewöhnlichen Umständen" entfällt die Ausgleichszahlung – aber die Airlines legen diesen Begriff gern großzügiger aus, als die Gerichte es tun. Ein Überblick nach der Rechtsprechung:
| Airline muss zahlen | Airline muss nicht zahlen |
|---|---|
| Technischer Defekt (Regelfall) | Extremwetter (Sturm, Vereisung, Aschewolke) |
| Streik des eigenen Personals (EuGH C-28/20) | Fluglotsen- oder Flughafenpersonal-Streik |
| Fehlende Crew wegen Krankheit (Regelfall) | Vogelschlag |
| Verspätung des Zubringers der eigenen Airline | Medizinischer Notfall an Bord |
Wichtig: Selbst bei außergewöhnlichen Umständen muss die Airline nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat – etwa eine schnellstmögliche Umbuchung. Und die Betreuungspflichten gelten immer.
Betreuung am Flughafen: Das steht dir sofort zu
Unabhängig von der Entschädigung hast du bei Wartezeit Anspruch auf Betreuungsleistungen – ab 2 Stunden (Kurzstrecke), 3 Stunden (Mittelstrecke) bzw. 4 Stunden (Langstrecke): Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie zwei Telefonate oder E-Mails. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, kommen Hotelübernachtung und Transfer dazu. Zahlt die Airline nicht direkt, kaufe angemessen selbst ein und hebe alle Belege auf – die Kosten kannst du zusätzlich zur Entschädigung geltend machen.
So forderst du dein Geld – ohne Provision abzugeben
- Dokumentieren: Fotos der Anzeigetafel, Bordkarte und Buchungsbestätigung aufheben, tatsächliche Ankunftszeit notieren, Verspätungsgrund beim Personal erfragen.
- Airline anschreiben: Ein formloses Schreiben oder das Webformular genügt – mit Flugnummer, Datum, Verspätungsdauer und der Forderung nach Verordnung (EG) 261/2004 samt Fristsetzung (14 Tage) und Kontoverbindung.
- Bei Mauern: söp einschalten. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr prüft kostenlos; die meisten Verfahren enden mit einer Einigung. Alternativ prüft das Luftfahrt-Bundesamt Verstöße.
- Portale nur als letzter Weg: Fluggasthelfer-Portale sind bequem, behalten aber 20–30 % (teils mehr) als Provision. Mit söp-Schlichtung bekommst du in vielen Fällen 100 % – nur eben etwas langsamer.
Familie mit vier Personen, Rückflug Antalya–Düsseldorf (rund 2.700 km), Ankunft 5 Stunden verspätet wegen eines technischen Defekts: 4 × 400 € = 1.600 € Entschädigung, dazu Erstattung der selbst gezahlten Verpflegung am Flughafen. Der technische Defekt ist kein außergewöhnlicher Umstand.
Ausblick: Was die EU-Reform ändern wird
Rat und EU-Parlament haben sich 2025/2026 auf eine Reform der Fluggastrechte verständigt; in Kraft ist sie noch nicht. Die 3-Stunden-Grenze und Entschädigungen bis 600 € bleiben nach dem Kompromiss erhalten. Neu kommen unter anderem: eine Frist von 9 Monaten, um Ansprüche anzumelden, eine Pflicht der Airline, dich binnen 96 Stunden aktiv über deine Rechte zu informieren, und klarere Regeln bei Ersatzbeförderung. Bis zum Inkrafttreten gilt: Für deine Flüge zählt das heutige Recht – inklusive der dreijährigen Verjährung.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich rückwirkend Entschädigung fordern?
In Deutschland verjähren die Ansprüche drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Flug stattfand (§ 195 BGB). Für einen Flug aus 2024 kannst du also noch bis Ende 2027 fordern.
Gilt der Anspruch auch bei Gabelflügen mit Umstieg?
Ja – bei einer einheitlichen Buchung zählt die Verspätung am Endziel. Verpasst du wegen eines verspäteten Zubringers den Anschluss und kommst über drei Stunden später an, besteht der Anspruch für die Gesamtstrecke.
Mindert ein Gutschein-Angebot der Airline meinen Anspruch?
Du musst keinen Gutschein akzeptieren – die Entschädigung ist als Geldzahlung geschuldet. Gutscheine sind nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung zulässig und oft weniger wert als der Geldanspruch.
Was gilt bei einer Pauschalreise?
Die EU-Entschädigung forderst du direkt bei der Airline – zusätzlich kommen bei erheblichen Beeinträchtigungen Ansprüche gegen den Reiseveranstalter in Betracht (Reisepreisminderung). Beides schließt sich nicht aus, wird aber teilweise verrechnet.
Dieser Beitrag basiert auf dem Rechts- und Datenstand vom 20. Juli 2026. Gesetze, Beträge und Fristen können sich ändern – maßgeblich sind die unten verlinkten Quellen. Keine Rechtsberatung im Einzelfall – bei Streit hilft die kostenlose söp-Schlichtung.