Entlastungsbetrag: So nutzt du die 131 Euro richtig

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Auf ein Jahr gerechnet sind das bis zu 1.572 Euro. Der Betrag soll den Alltag erleichtern und pflegende Angehörige entlasten.
Kein frei verfügbares Pflegegeld
Der Entlastungsbetrag wird normalerweise nicht einfach auf dein Konto überwiesen. Du nutzt eine anerkannte Leistung, bekommst eine Rechnung und reichst den Beleg bei deiner Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung ein. Manche Anbieter rechnen mit einer Abtretungserklärung direkt mit der Kasse ab.
Wofür du den Betrag verwenden kannst
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kommt der Betrag unter anderem für diese Leistungen infrage:
- nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag,
- bestimmte Leistungen ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienste,
- Tages- oder Nachtpflege,
- Kurzzeitpflege, zum Beispiel für bestimmte Kosten von Unterkunft und Verpflegung.
Welche Anbieter anerkannt sind, regeln die Bundesländer. Frage deshalb vor der Buchung bei der Pflegekasse oder dem Anbieter nach. Eine normale Haushaltshilfe ohne Anerkennung kann nicht automatisch über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Besonderheit bei Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden, zum Beispiel für Hilfe beim Duschen. In den Pflegegraden 2 bis 5 ist diese Verwendung des Entlastungsbetrags grundsätzlich nicht vorgesehen; dafür gibt es die Pflegesachleistungen.
Unverbrauchtes Geld verfällt nicht sofort
Nicht genutzte Beträge werden in die folgenden Monate übertragen. Was am Ende des Kalenderjahres übrig ist, kann noch bis zum Ende des ersten Halbjahres des Folgejahres genutzt werden. Danach verfällt der Rest. Prüfe deinen Stand deshalb spätestens im Frühjahr bei der Pflegekasse.
Von Januar bis Juni werden keine Leistungen genutzt. Dadurch können sich bis zu 786 Euro ansammeln. Werden im Juli anerkannte Leistungen für 300 Euro genutzt, kann die Rechnung aus dem vorhandenen Budget erstattet werden.
So gehst du vor
- Frage die Pflegekasse nach dem aktuell verfügbaren Betrag.
- Prüfe vorab, ob der gewünschte Anbieter anerkannt ist.
- Bewahre Rechnung und Leistungsnachweis auf.
- Reiche die Belege mit dem Erstattungsantrag ein.
- Kontrolliere den Erstattungsbescheid und den verbleibenden Betrag.
Häufige Fragen
Wer bekommt den Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Er beträgt bis zu 131 Euro im Monat beziehungsweise bis zu 1.572 Euro im Jahr.
Kann ich mir die 131 Euro bar auszahlen lassen?
Nein. Es handelt sich grundsätzlich um eine Kostenerstattung für zugelassene oder anerkannte Leistungen.
Wie lange kann ich Restbeträge nutzen?
Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
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Zur WhatsApp-Community →Dieser Beitrag basiert auf dem Stand vom 26. Juli 2026. Leistungen können sich ändern und im Einzelfall unterschiedlich abgerechnet werden. Verbindlich entscheidet deine Pflegekasse.