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Pflege zu Hause: Welche Zuschüsse für den Badumbau bereitstehen

Bodengleiche Dusche, breitere Türen, Haltegriffe: Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 4.180 Euro je Maßnahme – wenn du eine Regel beachtest.

Von der Wissenswunderland-Redaktion · Stand:

Hilfsmittel und Unterlagen für die Pflege zu Hause

Ein barrierefreies Bad kostet schnell 10.000 € und mehr – und die meisten Familien zahlen zu viel davon selbst, weil sie die Fördertöpfe nicht kennen oder in der falschen Reihenfolge vorgehen. Dabei lassen sich Pflegekassen-Zuschuss, KfW-Förderung und Steuerbonus kombinieren. Hier ist der komplette Überblick mit dem Stand Juli 2026.

Wer den Zuschuss bekommt

Anspruch auf den Zuschuss für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" (§ 40 Abs. 4 SGB XI) haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben – schon Pflegegrad 1 genügt. Das gilt in der eigenen Immobilie genauso wie in der Mietwohnung (dort braucht es die Zustimmung des Vermieters). Gefördert wird, was die Pflege erleichtert, eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht oder eine Überforderung der Pflegeperson verhindert. Typische Maßnahmen:

Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme (seit 1.1.2025; davor 4.000 €). Wichtig zu verstehen: „Maßnahme" meint alle Umbauten, die zu einem Zeitpunkt nötig sind – ein kompletter Badumbau mit Dusche, Griffen und breiterer Tür zählt als eine Maßnahme, nicht als drei.

Die wichtigste Regel: erst Antrag, dann Umbau

Der Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt und bewilligt sein, bevor der Umbau beginnt. Wer erst baut und dann fragt, riskiert den kompletten Zuschuss. So gehst du vor:

  1. Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs einholen – mit möglichst konkreter Beschreibung der Barrieren, die beseitigt werden.
  2. Formlosen Antrag mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse einreichen; eine kurze Begründung oder Stellungnahme des Pflegedienstes beschleunigt die Bewilligung.
  3. Bewilligung abwarten, dann beauftragen. Rechnungen aufbewahren und einreichen.

Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt – etwa beide Eheleute mit Pflegegrad –, können die Zuschüsse für eine gemeinsame Maßnahme kombiniert werden: bis zu 16.720 € (viermal 4.180 €). Und: Verschlechtert sich die Pflegesituation später wesentlich, kann der Zuschuss für neue, dann notwendige Umbauten erneut gewährt werden.

Diese Töpfe kommen noch dazu

FörderungHöheBedingung
Pflegekasse § 40 SGB XIbis 4.180 € je MaßnahmePflegegrad 1–5, Antrag vor Umbau
KfW-Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen"10 % der Kosten, max. 2.500 €kein Pflegegrad nötig; Fördertopf 2026 begrenzt (50 Mio. €), Antrag vor Vorhabensbeginn
Steuerbonus § 35a EStG20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahrnur für den nicht bezuschussten Anteil, unbare Zahlung

Der KfW-Zuschuss (Programm 455-B) ist seit dem 8. April 2026 wieder beantragbar, der Topf ist mit 50 Millionen € aber deutlich kleiner als in früheren Jahren – wer ihn nutzen will, sollte den Antrag früh stellen und vorher den tagesaktuellen Status auf kfw.de prüfen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Beispielrechnung

Badumbau für 12.000 € (davon 5.000 € Arbeitskosten): Die Pflegekasse zahlt 4.180 €. Läuft der KfW-Zuschuss mit, kommen 10 % auf die Gesamtkosten hinzu (1.200 €). Für den verbleibenden Anteil der Arbeitskosten bringt § 35a EStG bis zu 20 % Steuerermäßigung. Statt 12.000 € trägst du im günstigen Fall deutlich unter 7.000 € selbst. Die Kombination im Detail klärst du am besten vorab mit Pflegekasse und Steuerberater.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Reicht Pflegegrad 1 wirklich für die vollen 4.180 €?

Ja. Die Höhe des Zuschusses ist für alle Pflegegrade gleich – entscheidend ist, dass die Maßnahme die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit erhält.

Gilt der Zuschuss auch für Mietwohnungen?

Ja, mit Zustimmung des Vermieters. Der Anspruch gegenüber der Pflegekasse hängt nicht vom Eigentum ab. Für größere Umbauten empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung zum späteren Rückbau.

Kann ich den Zuschuss mehrmals bekommen?

Für dieselbe Pflegesituation nur einmal je Maßnahme. Ändert sich die Situation aber wesentlich – etwa weil ein höherer Pflegegrad neue Umbauten erfordert –, entsteht ein neuer Anspruch.

Was ist, wenn der Umbau teurer wird als 4.180 €?

Die Pflegekasse zahlt maximal 4.180 € je Maßnahme; den Rest trägst du. Genau dafür lohnen sich KfW-Zuschuss und der Steuerbonus nach § 35a EStG auf den Eigenanteil.

Stand & Rechtshinweis

Dieser Beitrag basiert auf dem Rechts- und Datenstand vom 20. Juli 2026. Gesetze, Beträge und Fristen können sich ändern – maßgeblich sind die unten verlinkten Quellen. Keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft deiner Pflegekasse.

Quellen